In manchen Branchen ist Werbung eng gesteckt, und Anwältinnen, Anwälte und Kanzleien stehen dabei ganz vorn. Gerade deshalb wiegt die eigene Website hier außerordentlich schwer. Für erfolgreiche Kanzleien lohnt sich die Zusammenarbeit mit einer erfahrenen Agentur wie Türk SEM aus mehreren Gründen. Die Sicherheit gehört dazu, ganz oben steht aber die SEO-Arbeit für die natürlichen Platzierungen.

Und jetzt? Was gehört auf die Website einer Kanzlei, die etwas erreichen will? Das erzählen wir Ihnen hier, als Baustein unserer Seite SEO für Anwälte.

Hinweis: Türk SEM bietet seit 2024 auch Webdesign als Agenturleistung an. In unserem Webdesign-Team arbeiten 1 Softwareingenieur und 1 Softwareentwickler.

Stellen Sie Ihre Zielgruppe nach vorn

Ihre Website ist ein Werkzeug, mit dem Ihre Kanzlei neue Mandanten erreicht. Vergessen Sie darüber trotzdem nicht, dass die Sache am Ende von Angesicht zu Angesicht weitergeht.

Was heißt das nun?

Im Marketing für Kanzleien sehen wir eine Neigung: viele Büros wollen künftige Mandanten regelrecht bedrängen. Nur: die Sache hängt meistens an Ihrem eigenen Standort. Forsches Auftreten sieht für Ihre Laufbahn nützlich aus, auf kurze Sicht bringt es Ihnen aber selten etwas.

Tappen Sie nicht in die Falle, ein Kanzlei-Webdesign zu wählen, das Ihrer Zielgruppe und Ihren künftigen Mandanten gar nichts bringt. Überlegen Sie sich wirklich, wen Sie auf die Website und damit in Ihre Kanzlei ziehen wollen. Haben Sie schon eine Website, dann schauen Sie in Ihre Analysedaten und sehen Sie nach, welche Seiten überhaupt Verkehr bekommen.

Entscheidungen auf Grundlage von Daten sind der beste Weg, die Leistung Ihrer Website und damit den Erfolg Ihrer Kanzlei nach oben zu bringen.

Jede Anwältin und jeder Anwalt hat ein Hauptrechtsgebiet und einen Zielort. Aus diesen beiden zusammen entsteht der Stil Ihrer Website.

Machen Sie Ihre Kontaktdaten leicht auffindbar

Ehrlich gesagt sehen die meisten Anwältinnen und Anwälte darin überhaupt kein Problem. Nur überspringen viele Büros einen wichtigen Schritt: einmal wie ein Mandant zu denken.

Merken Sie sich das: es geht um nichts anderes als um das Nutzererlebnis.

Denken Sie es einmal so durch: Wer rechtlichen Beistand sucht, ist vielleicht in einer schlechten Verfassung, hat womöglich nicht geschlafen und kann gerade nicht klar denken. Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihre Zielgruppe genau kennen. Kommt jemand über eine Suche zu Ihnen, bei der eine Strafe im Raum steht, dann geben Sie ihm genau dafür den passenden Inhalt.

Wenn ein künftiger Mandant in einem schweren Moment sofort findet, was er braucht, entscheidet das darüber, ob Sie ihn gewinnen oder eben nicht.

Stellen Sie Ihre Kontaktdaten sichtbar hin und prüfen Sie, ob sie stimmen. Räumen Sie Hürden aus dem Weg und geben Sie Ihren Besuchern mehrere Wege zu Ihnen, etwa Ihre Profile in den sozialen Netzwerken. Und wenn sich jemand meldet, antworten Sie schnell.

Machen Sie die Website Ihrer Kanzlei benutzerfreundlich

Ihre künftigen Mandanten sind nicht auf Ihrer Website, um darin herumzuwandern. Sie wollen etwas wissen. Dafür zu sorgen, dass das Webdesign Ihrer Kanzlei zugänglich und benutzerfreundlich ist, liegt bei Ihnen.

Skizze zum Nutzererlebnis auf der Website einer Kanzlei

Prüfen lässt sich das wunderbar, indem Sie jemanden auf Ihrer Website eine Aufgabe erledigen lassen: ein Kontaktformular abschicken oder eine allgemeine Auskunft finden, nach der Ihre künftigen Mandanten suchen würden. Lassen Sie Leute Ihre Website besuchen und fragen Sie sie danach aus. Diese kleine Befragung bringt Ihr Verständnis von UX ein gutes Stück weiter.

Wenn Ihre Website am Rechner, auf dem Tablet und auf dem Telefon gleichermaßen bequem läuft, wirkt sich das spürbar auf das Nutzererlebnis aus. Und vergessen Sie eines nicht: heute wird häufiger vom Telefon aus gesurft als vom Rechner.

Denken Sie über Ihre Kernseiten nach

Das Webdesign Ihrer Kanzlei gehört auf Ihre Kanzlei zugeschnitten. Wenn Sie den Aufbau Ihrer Website durchgehen, gibt es einige Bereiche und Seiten, die Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit brauchen:

  • Über uns
  • Kontakt, am besten mit Kontaktformular
  • Blog
  • Fragen Sie den Anwalt
  • Rechtsgebiete

Nutzen Sie HTML-Überschriften (H1, H2, H3)

Dass Überschriften den Text auflockern, stimmt schon. Sie erfüllen aber einen weit wichtigeren Zweck.

Wenn Sie oder Ihre Agentur die Überschriften-Tags in Ihrem HTML einsetzen, zeigt das Google, wie wichtig eine Information ist, und es entsteht eine Rangordnung im Inhalt.

Am besten vergleichen Sie das mit dem Inhaltsverzeichnis eines Buches. Wenn es Kapitelüberschriften, Zwischenüberschriften und so weiter gibt, lesen Sie den Inhalt einer Website viel leichter und finden schneller die Stelle, die Sie brauchen. Ein klarer Aufbau der Information macht das Lernen ungleich leichter.

Setzen Sie die Überschriften-Tags im Webdesign Ihrer Kanzlei sauber ein, dann verstehen Suchmaschinen wie Google deutlich klarer, worum es auf Ihrer Website und in Ihren Inhalten geht.

Fangen Sie digitale Fehler ab

Tote Links und Seiten ohne klaren Inhalt schlagen sowohl bei Ihrer Zielgruppe als auch in den Suchergebnissen negativ zu Buche.

Sie sollten Ihre Links regelmäßig prüfen, oder ein Agenturteam haben, das Ihnen das abnimmt. Mit der Zeit können auf Ihrer Website Probleme in der mobilen Ansicht auftauchen. Machen Sie zwischendurch einen Test auf mobile Tauglichkeit und behalten Sie solche Stellen im Blick.

Das Webdesign von Türk SEM kommt mit den grundlegenden SEO-Einstellungen. Was dazugehört, lesen Sie in unserem Beitrag Was ist SEO bei Türk SEM.

Sorgen Sie dafür, dass das Webdesign Ihrer Kanzlei etwas nützt

Wenn Sie die Website Ihrer Kanzlei gestalten lassen oder erneuern, stellen Sie sich diese eine Frage: Macht diese Funktion die Website nützlicher, oder zieht sie ihren Wert nach unten?

Um die Frage ehrlich zu beantworten, hilft es fast immer, sich in Ihre künftigen Mandanten hineinzuversetzen, also in die Besucher Ihrer Website.

Und lassen Sie nicht zu, dass der Blick aufs Geld Ihnen die Sicht auf die eigentliche Sache verstellt.

Damit wir uns richtig verstehen: Zufriedene Mandanten bleiben immer das Ziel.

Dürfen Anwältinnen und Anwälte eine eigene Website betreiben?

Bevor es um Gestaltung geht, die Frage, die uns am häufigsten erreicht: Ja, jede Kanzlei und jeder Anwalt darf eine eigene Website aufsetzen und veröffentlichen. Ein Verbot gibt es nicht. Die Grenze liegt nicht darin, ob es die Seite gibt, sondern in der Sprache darauf.

Werbung ist dabei nicht untersagt: Nach § 43b BRAO ist sie erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Die §§ 6 und 7 BORA führen das weiter aus. Unproblematisch sind also Rechtsgebiete, Werdegang, Fachanwaltsbezeichnungen und fachliche Beiträge. Eng wird es bei reißerischer Darstellung, bei Erfolgsversprechen und bei allem, was einen konkreten Einzelfall anspricht.

Bei der Domain sind in Deutschland .de sowie .com und .org üblich; eine eigene, dem Berufsstand vorbehaltene Endung gibt es hier nicht. Denken Sie außerdem an die Pflichtangaben im Impressum nach § 5 DDG: Für Kanzleien gehören dort unter anderem die zuständige Rechtsanwaltskammer und die Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung hinein.

Wie Sie innerhalb dieses Rahmens in der Suche sichtbar werden, haben wir auf unserer Seite SEO für Kanzleien ausführlich beschrieben.