Dieser Beitrag internationales SEO erklärt, was Websites wissen müssen, die daran denken.
Uns ist aufgefallen, dass manche Betreiber ihre Cookie-Richtlinie mit der Datenschutzerklärung zusammenlegen. Wenn Sie ausschließlich auf Türkisch erscheinen, ist das meistens kein Problem. Aber: richtet sich Ihre Website an Menschen mit Wohnsitz in der EU, dann trennen Sie die beiden besser.
Worin unterscheiden sich Cookie-Richtlinie und Datenschutzerklärung? Warum verlangt die EU die Trennung? Und was heißt das für Ihr Geschäft? Lesen Sie weiter, die Antworten kommen jetzt.
Was ist eine Cookie-Richtlinie?
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website oder eine Anwendung auf das Gerät des Besuchers schickt. Diese Textdatei sammelt Angaben darüber, was Nutzer auf Ihrer Website tun.
Cookies speichern verschiedene Angaben, damit die Nutzer sich auf Ihrer Website besser zurechtfinden und Sie sie später womöglich erneut erreichen können.
Zu den Angaben, die Cookies sammeln, gehören die bevorzugte Sprache, die Geräteeinstellungen, das Surfverhalten und weitere brauchbare Angaben.
Cookie-Richtlinie selbsttätig erstellen
Was ist eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutzerklärung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, das beschreibt, wie Sie personenbezogene Daten eines Nutzers erheben und verwalten. Sie gehört zu den wichtigsten Rechtstexten Ihrer Website .
Eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website zu veröffentlichen ist rechtlich vorgeschrieben , und Sie müssen sich auch daran halten.
Die Datenschutzerklärung ist außerdem ein sehr gutes Mittel, um zu den Nutzern Ihrer Website ein sauberes Verhältnis aufzubauen. Sie hilft ihnen zu wissen, was sie erwartet, und zu verstehen, wie Sie ihre Privatsphäre schützen.
Datenschutzerklärung selbsttätig erstellen
Warum gehören Cookie-Richtlinie und Datenschutzerklärung auf getrennte Seiten?
Im Mai 2011 hat die Europäische Union als Teil ihrer Bemühungen um mehr Privatsphäre im Netz für EU-Bürger die Cookie-Richtlinie beschlossen. Sie betrifft sämtliche Websites, die in der EU sitzen oder sich an Nutzer in der EU richten.
Die Europäische Kommission legt das im Abschnitt über Cookies ihres EU-Internethandbuchs so fest.
Nach der Cookie-Richtlinie müssen Websites ihre Nutzer darauf hinweisen, dass Cookies eingesetzt werden, und erklären, um welche Arten es sich handelt. Nutzer müssen ablehnen oder zustimmen können, dass Cookies auf ihrem Gerät abgelegt werden.
Wenn in Ihren Cookies Google Ads oder der Facebook-Pixel steckt, dann gehört das ausdrücklich hinein.
Außerhalb der EU ist eine eigene Cookie-Richtlinie keine derart strenge Pflicht. Websites aus der Türkei, die sich an Kunden in der EU richten, müssen sich aber an die Cookie-Richtlinie halten.
Amazon hält sich in Großbritannien an eine Cookie-Richtlinie . Nur: in den Ablegern anderer Länder kann es anders aussehen. Ebenso hält sich Facebook mit seiner Cookie-Richtlinie an die Vorgaben der Europäischen Union.
Eine Seite mit der Datenschutzerklärung ist in Ländern wie der Türkei und den USA im Allgemeinen Pflicht, eine Cookie-Richtlinie in diesen 2 Ländern meist nicht. Schon deshalb ist es sinnvoll, beide Seiten zu trennen. Richtet sich Ihre Website an Europa, dann müssen Sie eine Cookie-Richtlinie erstellen und sie den Nutzern auf einer eigenen Seite zur Zustimmung vorlegen. Genau deshalb gehören die beiden Seiten getrennt.





